Strohballenfigur wurde in Brand gesteckt
Vor Ort konnte er feststellen, dass eine dort aufgestellte Strohballenfigur in Brand gesetzt wurde.
Über den Notruf informierte er umgehend die Feuerwehr, infolgedessen der Löschbezirk Dirmingen von der Leitstelle zur Einsatzörtlichkeit entsandt wurde.
Mittels zwei C-Rohren und unter Einsatz von Atemschutz konnte der Brand schnell gelöscht werden.
Um auch die letzten Glutnester abzulöschen mussten die Strohballen auseinander gezogen und mit einer Wärmebildkamera abgesucht werden.
Die Strohballenfigur wurde durch den Brand komplett zerstört.
Nach ersten Erkenntnissen kann Brandstiftung als Brandursache nicht ausgeschlossen werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass es sich bei Brandstiftung um einen Straftatbestand nach § 306 Strafgesetzbuch handelt, welcher mit Freiheitsstrafe geahndet wird. Hierbei handelt es sich keinesfalls um ein Kavaliersdelikt.
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.