Begehung von Windenergieanlagen in der Bebauungslage Eppelborn
Einsätze an Windenergieanlagen sind zwar recht selten, bei einem Ereignis sind aber aufwendige und besondere Maßnahmen durchzuführen. In Abhängigkeit von Windrichtung, Windstärke, Rotordurchmesser und Gondelhöhe sind beispielsweise Sicherungs- und Absperrbereiche mit der Polizei festzulegen und Hinweise an die Bevölkerung zu geben.
Organisiert vom Ausbildungsverantwortlichen im Löschbezirk Eppelborn, Georg Fuchs, wurde mit dem Wehrführer Andreas Groß und dem Anlagenverantwortlichen der Windenergieanlagen, Herrn Anschütz, ein Ortstermin für Feuerwehrführungskräfte durchgeführt. Dabei war auch die Möglichkeit der Begehung einer Anlage gegeben.
Die neuen gewonnen Erkenntnisse und Informationen und noch einige abzusprechende Detailfragen werden zeitnah in die vorhandene Einsatzplanung eingepflegt. Damit wird wieder ein aktueller Einsatzplan Windenergieanlagen in der Bebauungslage Eppelborn vorliegen.
Brandschutzsatzung der Gemeinde Eppelborn
§ 10 Wehr- und Löschbezirksführung
(4) Dem Wehrführer oder der Wehrführerin und dem Löschbezirksführer oder der Löschbezirksführerin obliegen die ihnen durch das Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland übertragenen Aufgaben. Sie haben insbesondere:
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8.in Zusammenarbeit mit den Eigentümern und Eigentümerinnen, Besitzern und Besitzerinnen oder Betreibern und Betreiberinnen eine Einsatzplanung für die Feuerwehr für solche Gebäude und Einrichtungen aufzustellen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder von denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion oder eines anderen Schadenereignisses eine erhöhte Gefahr für Menschen, Tiere, Sachwerte oder die Umwelt ausgeht.