FEUERWEHR EPPELBORN
Mittwoch, 24.04.2024 10:43
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Montag, 07.02.2022
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René Finkler
EINSATZBERICHT

Fahrzeug kommt von Fahrbahn ab und landet im Straßengraben

Vorschau
Verkehrsunfall am Wackenberger Hof
Wiesbach. Am Abend des 07. Februar befuhr eine Fahrzeugführerin mit ihrem Kleinwagen die L 141 von Humes in Richtung Wallenbornstraße im Ortsteil Wiesbach. Aus noch ungeklärter Ursache verlor sie dann auf Höhe des landwirtschaftlichen Betriebes "Wackenberger Hof" die Kontrolle über ihr Fahrzeug und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Hierbei geriet sie in einen tiefen Straßengraben.

Ersthelfer wählten umgehend den Notruf und meldeten einen Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person, sodass gegen 17:47 Uhr Alarm für die Löschbezirke Wiesbach, Eppelborn sowie Bubach-Calmesweiler ausgelöst wurde. Da im benachbarten Löschbezirk Uchtelfangen der Gemeinde Illingen ebenfalls ein hydraulischer Rettungssatz vorhanden ist, wurden auch diese zur Einsatzstelle entsandt.

Von medizinischer Seite wurden die Johanniter First Responder Einheit aus Humes-Hierscheid sowie ein Notarzt und Rettungswagen alarmiert. Bei Eintreffen der ersten Einsatzkräfte konnte die Fahrzeugführerin schnell aus ihrem Auto befreit werden und von den Sanitätern erstversorgt werden.

Durch die Feuerwehr wurde der Brandschutz sichergestellt, die Einsatzstelle ausgeleuchtet sowie die Batterie des verunfallten Pkw abgeklemmt. Die Fahrzeugführerin wurde zur weiteren Untersuchung mit augenscheinlich leichten Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht.

Nach der Unfallaufnahme durch die Polizei wurde das Fahrzeug von einem Abschleppunternehmen geborgen. Am Unfallfahrzeug entstand Totalschaden.

Über den Unfallhergang können von Seiten der Feuerwehr keine Angaben gemacht werden, jedoch gaben Zeugen an, dass es sich um einen Alleinunfall handelte. Überhöhte Geschwindigkeit wird derzeit ausgeschlossen.

Die Strecke musste während des Einsatzes vollgesperrt werden.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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