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Mittwoch, 06.10.2021
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Gartenhaus stand in Vollbrand

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Die Flammen waren schon von Weitem sichtbar
Dirmingen. Mit der Meldung "Brand eines Gartenhauses" wurde der Löschbezirk Dirmingen am Abend des 06. Oktober 2021 in die Straße "Im Loß" alarmiert. Anrufer hatten der Leitstelle zuvor berichtet, dass ein Gartenhaus hinter einem Anwesen in Flammen stehen würde. Noch während Alarm für den Löschbezirk Dirmingen ausgelöst wurde, meldeten sich weitere Anrufer, so dass die Leitstelle entschied, auch den Löschbezirk Eppelborn zur Unterstützung zu alarmieren.

Schon auf der Anfahrt zur Einsatzstelle war der Brand von weitem zu erkennen. Das Gartenhaus, dass sich nur wenige Meter entfernt vom zugehörigen Wohnhaus befand, stand da bereits im Vollbrand. Ausgerüstet mit Atemschutzgeräten begannen die Einsatzkräfte sofort den Löschangriff mit mehreren Rohren.

Da der sich vor dem Anwesen befindliche Hydrant nicht genug Löschwasser bereitstellen konnte, wurde eine Versorgungsleitung zu einem anderen Hydranten in rund 400 Metern Entfernung aufgebaut. Während die Flammen schnell gelöscht werden konnten, dauerten die Nachlöscharbeiten noch bis gegen 23 Uhr an. Mit Wärmebildkameras wurde immer wieder nach versteckten Glutnestern gesucht, die dann abgelöscht wurden.

Da die Wohnungseigentümerin zum Einsatzzeitpunkt nicht zuhause war, verschafften sich die Einsatzkräfte in Absprache mit der Polizei gewaltsam Zugang zu dem Wohnhaus, um die Stromversorgung zu dem Gartenhaus zu unterbrechen. Mitarbeiter des Energieversorgungsunternehmens kontrollierten zwischenzeitlich eine über die Einsatzstelle verlaufende Oberleitung auf Beschädigungen.

Ein Übergreifen der Flammen auf das Wohnhaus konnte durch den schnellen Einsatz verhindert werden. Trotzdem sind durch die Hitzeeinwirkung einige Scheiben an einem Anbau beschädigt worden. Die Einsatzstelle wurde an die Polizei übergeben, die die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen hat.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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