FEUERWEHR EPPELBORN
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Freitag, 27.11.2020
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Feuerwehr befreit Beifahrerin nach Kollision im Kreuzungsbereich

Vorschau
Schwerer Verkehrunfall im Kreuzungsbereich B269 - Illtalstraße: Die Feuerwehr musste die Beifahrerin mit hydraulischen Rettungsgeräten befreien
Bubach-Calmesweiler. Ein schwerer Verkehrsunfall hat sich am Abend des 27. November 2020 im Kreuzungsbereich Illtalstraße - B269 ereignet. Der Fahrer eines aus Richtung Lebach kommenden Audi kollidierte beim Abbiegevorgang mit einem aus der Gegenrichtung kommenden Toyota, wobei der Toyota gegen einen an der Kreuzung wartenden Lieferwagen geschleudert wurde.

Während sich beide Fahrer aus eigener Kraft und augenscheinlich unverletzt aus den Fahrzeugen befreien konnten, wurde die Beifahrerin des Toyota im Fahrzeug eingeklemmt. Zur technischen Rettung wurden daher neben Polizei und Rettungsdienst auch die Löschbezirke Bubach-Calmesweiler, Eppelborn und Macherbach alarmiert.

Die Einsatzkräfte klemmten an dem Audi die Fahrzeugbatterie ab und stellte den Brandschutz sicher. Bei dem Toyota handelte es sich um ein Hybridfahrzeug, dessen Akku durch den Unfall nicht zugänglich war. Wegen der einbrechenden Dunkelheit wurde die Einsatzstelle ausgeleuchtet. Mit hydraulischen Rettungsgeräten wurde dann die Beifahrertür entfernt, um die Patientin möglichst schonend aus dem Fahrzeug zu befreien. Sie wurde an den Rettungsdienst übergeben.

Alle Unfallbeteiligten erlitten bei dem Unfall glücklicherweise nur leichte Verletzungen. Sie wurden zur weiteren Behandlung nach einer ersten Untersuchung durch den Notarzt in Krankenhäuser transportiert. Die Illtalstraße musste während der Rettungs- und anschließenden Bergungsarbeiten sowie zur Unfallaufnahme voll gesperrt werden. An beiden unfallbeteiligten Fahrzeugen entstand Totalschaden.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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