FEUERWEHR EPPELBORN
Donnerstag, 18.04.2024 21:27
Eppelborn   |  Bubach-Calmesweiler   |  Dirmingen   |  Habach   |  Humes-Hierscheid   |  Wiesbach   |  Macherbach
Sonntag, 13.09.2020
Druckversion
Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Fritteuse war in Brand geraten

Vorschau
Bubach-Calmesweiler. Eine Fritteuse, die auf einem ausgeschalteten Elektrogrill abgestellt war, war am Nachmittag des 13. September 2020 auf einem Balkon eines Mehrfamilienhauses in der Herrenachtstraße in Brand geraten. Nachdem die Bewohner der betroffenen Wohnung das Feuer bemerkten, informierten sie erst einen Bekannten, der sie dann an die Feuerwehr verwies. Die brennende Fritteuse sowie den Grill konnten sie vom Balkon auf eine Rasenfläche hinter dem Gebäude werfen.

Beim Eintreffen der Feuerwehr brannten noch Reste der Fritteuse sowie Fett auf dem Rasen hinter dem Gebäude. Mit einer Kübelspritze und aufgrund der ersten Meldung mit Atemschutzgeräten ausgerüstet konnte der Angriffstrupp die Flammen schnell löschen. Die Wohnung wurde mit einem Überdrucklüfter wegen dem eingedrungenen Brandrauch belüftet.

Die ebenfalls alarmierten Einsatzkräfte aus den Löschbezirken Eppelborn und Macherbach sowie die Drehleiter der Feuerwehr Lebach konnten den Einsatz noch auf der Anfahrt abbrechen. Auch ein Kommando der Polizei sowie ein Rettungswagen waren vor Ort im Einsatz. Es entstand nur geringer Sachschaden.

Bei diesem Einsatz wie auch dem Flächenbrand am Solarpark nur wenige Tage zuvor verging viel Zeit bis zur Alarmierung der Feuerwehr, da sich die Meldenden nicht sicher waren, ob ein möglicher Fehleinsatz der Feuerwehr zu Kosten führen würde.

Der Einsatz der Feuerwehr bei einem Brand ist grundsätzlich kostenfrei. Auch bei einer Alarmierung, bei der sich im Nachgang herausstellt, dass kein Einsatz der Feuerwehr notwendig war, müssen die Anrufer keine Kosten befürchten. Deshalb: Im Notfall immer die 112 anrufen und die Feuerwehr informieren, damit keine wertvolle Zeit vergeudet wird.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
 Kartenansicht
Karte öffnen