FEUERWEHR EPPELBORN
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Dienstag, 31.12.2019
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René Finkler
EINSATZBERICHT

Brennender Wäschetrockner beschäftigt die Feuerwehr am Silvesternachmittag

Vorschau
Das Badezimmer wurde stark in Mitleidenschaft gezogen
Dirmingen. Am späten Silvesternachmittag wurde eine 61 jährige Bewohnerin aus dem Ortsteil Dirmingen in ihrer Wohnung durch das schrille Piepsen des Rauchmelders aufgeschreckt.

Beim Nachsehen warum der Rauchmelder Alarm schlägt stellte sie fest, dass aus Ihrem Badezimmer tief schwarzer Rauch dringt und der dortige Wäschetrockner in Flammen aufgegangen ist.

Unverzüglich wurde der Notruf abgesetzt und sich mit den anderen Hausbewohnern in Sicherheit gebracht.

Unter Atemschutz wurde ein Trupp in die verrauchte Wohnung geschickt um den Brand zu bekämpfen.

Da das Treppenhaus und die darüber liegende Wohnung noch rauchfrei und nicht in Mitleidenschaft gezogen waren, wurde an der Wohnungstür der betroffenen Wohnung vor dem Betreten ein so genannter Rauchvorhang gesetzt. Dieser verhindert, dass beim Öffnen der Wohnungstür der Rauch nicht weiter im Haus verteilt wird und somit kein weiterer Schaden entsteht.

Als der Trupp im Inneren der Wohnung den Brandherd ausfindig gemacht hat, war das Feuer bereits mangels brennbarer Stoffe von selbst erloschen.

Die Überreste des Wäschetrockners wurden ins Freie gebracht und die Wohnung mit einem Überdrucklüfter rauchfrei geblasen.

Im Nachgang wurde der Brandraum mit einer Wärmebildkamera kontrolliert, dass tatsächlich keine Brandnester mehr vorhanden sind, welche ein neues Feuer auch noch Stunden später entfachen könnten.

Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die Bewohnerin den giftigen Brandrauch eingeatmet hatte, wurde sie vom Rettungsdienst zur weiteren Untersuchung und Beobachtung ins Krankenhaus verbracht.

In der Wohnung bestand erheblicher Sachschaden. Die weiteren Hausbewohner konnten nach Einsatzende wieder in ihre Wohnung zurück.

Für die Feuerwehr war der Einsatz nach rund 90 Minuten beendet.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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