FEUERWEHR EPPELBORN
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Samstag, 13.07.2019
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René Finkler
EINSATZBERICHT

Für das Entfernen eines Astes auf der Fahrbahn war besondere Schutzkleidung notwendig

Vorschau
Der Ast konnte nur mit erweiterter Schutzausrüstung entfernt werden
Humes. Auf Anforderung der Polizei wurden die Löschbezirke Humes und Hierscheid am Morgen des 13. Juli 2019 zu einem abgebrochenen Ast auf dem Verbindungsweg zwischen Humes und Eppelborn alarmiert.

Bei Ankunft an der vermeintlichen Einsatzstelle konnte jedoch kein Ast auf der Fahrbahn festgestellt werden. Nach Recherche durch die Rettungsleitstelle konnte die richtige Einsatzstelle ausfindig gemacht werden. Diese war nicht wie zuerst gemeldet am Verbindungsweg am Friedhof Humes, sondern auf dem Verbindungsweg zwischen Eppelborn und Habach am Friedhof Eppelborn.

Aufgrund der Tatsache, dass die Löschbezirke Humes und Hierscheid bereits alarmiert und unterwegs waren, wurde nach Absprache mit dem Löschbezirksführer von Eppelborn vereinbart, dass die Einsatzstelle in Eppelborn durch die Kameradinnen und Kameraden der bereits alarmierten Löschbezirke abgearbeitet wird.

Bei Ankunft konnte ein massiver, abgebrochener Ast einer Eiche vorgefunden werden, welcher die Fahrbahn versperrte. Noch bevor der Ast zerkleinert wurde konnte ein Nest des Eichenprozessionspinners, welcher zurzeit etliche Eichen behängt, daran aufgefunden werden.

Aufgrund der feinen Gifthaaren der Raupe, welche starke Hautreizungen und Entzündungen auslösen können, musste hier besondere Schutzkleidung getragen werden um eine Kontamination der persönlichen Schutzkleidung und einen Hautkontakt zu vermeiden.

In Einwegschutzanzügen, Einweghandschuhen und Schutzmasken konnte letztendlich der Ast von der Fahrbahn entfernt werden.

Diese Schutzkleidung wurde nach Einsatzende umgehend in Säcke verpackt und der Entsorgung zugeführt.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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