Großeinsatz bei Waldbrand in Dirmingen
Der Brand war im Bereich einer Stelle ausgebrochen, an der noch am Vortag Holzerntearbeiten durchgeführt wurden und die von den Wegen aus nicht direkt einsehbar war. Beim Eintreffen der ersten Kräfte aus dem Löschbezirk Dirmingen standen bereits mehrere hundert Quadratmeter Waldfläche in Flammen. Mit zwei C-Rohren und dem mitgeführten Löschwasser aus dem Löschfahrzeug konnten die größten Flammen schnell eingedämmt werden. Trotzdem breitete sich das Feuer weiter aus.
Schwierig war die Löschwasserversorgung an der abgelegenen Einsatzstelle. Aus den Löschbezirken Bubach-Calmesweiler und Wiesbach wurden deshalb weitere wasserführende Löschfahrzeuge nachalarmiert. Auch ein Großtanklöschfahrzeug mit 5000l Wasser an Bord wurde von der Feuerwehr Marpingen nachgefordert. Im Pendelverkehr konnte so vom Hydranten in der Hierscheider Straße das dringend benötigte Löschwasser zur Einsatzstelle gebracht werden. Das Tanklöschfahrzeug aus dem Löschbezirk Eppelborn war an diesem Tag zu Wartungsarbeiten in der Werkstatt und konnte nicht eingesetzt werden.
Kreisbrandinspekteur Michael Sieslack und die Ortsvorsteher aus den Ortsteilen Dirmingen und Wiesbach verschafften sich einen persönlichen Überblick vor Ort und brachten Mineralwasser zur Erfrischung mit. Denn die Löscharbeiten bei den hohen sommerlichen Temperaturen brachten die Einsatzkräfte gehörig ins Schwitzen.
Immer wieder loderten Flammen auf, gerade im Bereich der Wurzeln mussten zahlreiche versteckte Glutnester gesucht und abgelöscht werden. Erst gegen 18:00 Uhr konnte von der Einsatzleitung "Feuer aus" gemeldet werden. Am späten Abend folgten dann noch weitere Nachkontrollen der Einsatzstelle, bei der vereinzelt weitere Glutnester gefunden und abgelöscht wurden.
Die Brandursache ist unklar, Brandstiftung kann nicht ausgeschlossen werden. Vor Ort im Einsatz waren auch mehrere Kommandos der Polizei.
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.