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Dienstag, 26.03.2019
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Höhenrettungseinsatz - Paraglider in Baum

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Ein Paraglider hatte sich unglücklich in einem Baum verfangen
Losheim. Am 26.03.2019 um 16:30 Uhr wurden der Löschbezirk Losheim sowie die Höhenrettungsgruppe des Landkreises Merzig-Wadern mit dem Einsatzstichwort "Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen: Paraglider in Baum" über Meldeempfänger alarmiert. Da die Drehleiter des Löschbezirks Losheim aufgrund eines Werkstatttermins nicht einsatzbereit war, wurde zudem der Löschbezirk Mettlach alarmiert. Auch ein Feuerwehrkamerad aus dem Löschbezirk Bubach-Calmesweiler, der Mitglied der Höhenrettungsgruppe ist, machte sich auf den Weg.

Bei Eintreffen an der Einsatzstelle wurde festgestellt, dass ein Paraglider in ca. 16m Höhe in einer Baumkrone festhing. Schnell stand fest, dass die beengte Zufahrt sowie fehlende Aufstellflächen den Einsatz einer Drehleiter unmöglich machten, weswegen der Löschbezirk Mettlach den Einsatz abbrechen konnte.

Der Zugang zu dem Verunglückten gestaltete sich ausgesprochen schwierig, da der geringe Stammdurchmesser des Teiles der Baumkrone, indem sich der Verunglückte befand, aufgrund der geringen Tragfähigkeit den Zustieg einer zweiten Person verhinderten. Gleichzeitig befand sich der Verunglückte außerhalb der Reichweite von tragbaren Leitern.

Schließlich gelang es einem Höhenretter, über eine dreiteilige Schiebleiter auf einen parallel in der Baumkrone verlaufenden Stamm vorzusteigen. Von dort aus gelang es, dem Verunglückten ein Seil zuzuwerfen, mit dem er sich an seinem Gurtzeug sichern konnte. Anschließend wurde der Verunglückte auf den Boden abgeseilt, während ein Sprungrettungskissen zur Absicherung vorbereitet war.

Durch die Besatzung des Rettungswagens der Rettungswache Erbringen wurde der Patient untersucht, konnte aber glücklicherweise noch vor Ort unverletzt entlassen werden.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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