FEUERWEHR EPPELBORN
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Montag, 25.02.2019
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René Finkler
EINSATZBERICHT

Rauchmelder warnt Hausbewohner frühzeitig vor Garagenbrand

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Einsatz unter Atemschutz bei einem Garagenbrand am Matzenberg
Eppelborn. Dem schrillen Piepsen eines Rauchmelders ist es zu verdanken, dass ein Garagenbrand am frühen Nachmittag des 25.02.2019 auf dem Matzenberg relativ glimpflich verlief.

Kurz nach 14:30 Uhr rief die Bewohnerin über ihren Mann, der mit Gartenarbeiten beschäftigt war und teilte ihm mit, dass einer der Rauchmelder im Haus Alarm schlägt. Sofort begab sich der Hauseigentümer auf die Suche nach der Ursache und bemerkte schnell, dass dichter Rauch aus der Garage dringt. Nachdem sie die Feuerwehr alarmierten und sich die Löschbezirke aus Eppelborn, Bubach-Calmesweiler und Hierscheid auf den Weg zu Einsatzstelle machten, versuchte der Eigentümer mit einem Feuerlöscher den Brand zu bekämpfen.

Bei Ankunft der Feuerwehr war das Feuer bereits soweit erloschen, dass durch ein Trupp unter Atemschutz lediglich der betroffene Bereich mit ein paar Sprühstößen Wasser abgekühlt werden musste.

Nach Angaben des Eigentümers hatte er in seinem Werkstattbereich in der Garage circa eine Stunde vorher Arbeiten mit dem Winkelschleifer erledigt, bei denen es zur Funkenbildung kam.

Ob es sich hierbei um die tatsächliche Brandursache handelt wird nun durch die Polizei ermittelt. Durch das frühzeitige Alarm schlagen des Rauchmelders und das beherzte Eingreifen des Eigentümers konnte der entstandene Sachschaden gering gehalten werden und begrenzt sich lediglich auf den Bereich der Werkbank. Das in der Garage geparkte Fahrzeug sowie das nur durch eine Tür getrennte Wohnhaus wurden glücklicherweise nicht in Mitleidenschaft gezogen.

Nachdem der betroffene Bereich abgelöscht wurde, wurde mittels Überdrucklüfter die Garage vom giftigen Brandrauch frei geblasen.

Nach rund 45 Minuten konnte die Einsatzstelle an die Polizei übergeben werden.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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