FEUERWEHR EPPELBORN
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Dienstag, 29.01.2019
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Fliegerbombe bei Bauarbeiten am Bahnhof Eppelborn gefunden

Vorschau
Bei Arbeiten am Gleisbett wurde eine Fliegerbombe aus dem zweiten Weltkrieg gefunden
Eppelborn. Abrupt beendet waren am Dienstagmittag die Gleisbauarbeiten am Bahnhof in der Ortsmitte von Eppelborn: Ein Arbeiter war gegen 12.30 Uhr im Gleisbett auf eine Fliegerbombe gestoßen. Sie soll aus dem Zweiten Weltkrieg stammen, US-amerikanischen Ursprungs sein und 250 Kilogramm wiegen, sagte Jürgen Glaub, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Bexbach.

Die Arbeiten und der Bahnverkehr wurden sofort eingestellt. Der Kampfmittelräumdienst hat die Bombe noch am Nachmittag untersucht. Der Gefahrenbereich wurde gesichert, abgesperrt und wird jetzt von Bahnbediensteten rund um die Uhr überwacht. Zusätzlich führt die Polizei Streifenkontrollen durch.

Von der Bombe geht aktuell keine Gefahr aus. Für eine Entschärfung beziehungsweise kontrollierte Sprengung muss jedoch eine vorsorgliche Evakuierung der Bevölkerung in einem Radius von rund 300 Metern um die Fundstelle stattfinden. Der Termin für diese Evakuierung und weiteren Arbeiten ist für Sonntag, den 10.02.2019 geplant.

Neben dem Seniorenheim St. Josef liegen auch ein Supermarkt und zahlreiche Wohnhäuser in dem Bereich. Die Bahn hat mittlerweile zwischen Illingen und Lebach einen Ersatzverkehr organisiert, der alle Bahnhöfe anfährt. Derzeit enden Züge aus Richtung Saarbrücken in Gennweiler, es kommt zu Verspätungen für Reisende.

Wie schnell sich eine Fliegerbombe entschärfen lässt, hängt davon ab, ob sich ein Zünder darin befinden, wie gut sie sich entfernen lassen um welche Art von Zünder es sich handelt. Bei Aufschlagzündern gestalten sich die Arbeiten des Kampfmittelräumdienstes meist einfacher, sogenannte Säurezünder dagegen stellen ein echtes Problem dar.

Hinweis
Die Gemeinde Eppelborn hat ein Bürgertelefon unter den Telefonnummer 06881-969117 und 06881-969123 eingerichtet.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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