Kind entdeckt Brand und verhindert damit wohl Schlimmeres
Bubach-Calmesweiler. Beim Spielen bemerkte ein Mädchen am Abend des 17. Juni 2013, wie aus den geschlossenen Rollläden eines Wohnhauses in der Bergstraße dichter Rauch quoll. Die Neunjährige reagierte vorbildlich: Sie lief zu ihren Eltern und berichtete von ihrer Entdeckung. Sofort verständigten diese über Notruf die Feuerwehr.
Der Vater des Mädchens war sich sicher, dass sich der Anwohner noch in dem Räumlichkeiten aufhalten musste. Zusammen mit dem Bruder des Mannes, der in der Nachbarschaft wohnt, verschaffte er sich Zugang zu dem Gebäude und konnte den Anwohner gerade noch rechtzeitig aus dem verrauchten Flur ins Freie retten.
Wegen der Meldung "Wohnungsbrand mit mehreren eingeschlossenen Personen" wurden gegen 18:27 Uhr die Löschbezirke Bubach-Calmesweiler, Macherbach und Eppelborn sowie die Drehleiter aus Illingen mit dem Alarmstichwort "Brand 3" alarmiert. Zusätzlich machten sich auch Rettungswagen und Notarzt auf den Weg zur Einsatzstelle.
Während der Anwohner und die beiden Ersthelfer vom Rettungsdienst erstversorgt wurden, erlitt die Mutter des Anwohners einen Schock und musste von der Feuerwehr bis zum Eintreffen eines weiteren Rettungswagens betreut werden.
Um die über dem Brandraum gelegenen Räume der vermieteten Wohnung zu kontrollieren, musste die Wohnungstür mit dem Türöffnungswerkzeug des Rüstwagens geöffnet werden. Messungen mit der Wärmebildkamera ergaben hier aber keine weiteren Brand- oder Glutnester. Nach dem Lüften der betroffenen Räume mit einem Überdrucklüfter konnte die Einsatzstelle an die Polizei übergeben werden.
Insgesamt waren rund 50 Einsatzkräfte der Feuerwehr, mehrere Kommandos der Polizei, drei Rettungswagen und ein Notarzt im Einsatz. Auch Kreisbrandinspekteur Werner Thom verschaffte sich von Ort einen Überblick. Besonders zu schaffen machte den Einsatzkräften die große Hitze: Temperaturen von über 30°C wurden an diesem Tag gemessen.
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.