FEUERWEHR EPPELBORN
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Freitag, 05.08.2011
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Biber war Ursache für Stromausfall

Dirmingen. Am Nachmittag des 05. August 2011 gingen gegen 15:00 Uhr in Teilen von Eppelborn und Dirmingen die Lichter aus. Ein Baum war im Gewerbegebiet "In Baden" in Dirmingen auf eine Hochspannungsleitung gefallen und hatte so den Black-Out verursacht.

Ein Bürger hatte das beobachtet und gegen 15:28 Uhr die Feuerwehr alarmiert. Zeitgleich mit der Polizei trafen die Einsatzkräfte aus dem Löschbezirk Dirmingen an der Unglücksstelle ein und konnten von einem ehemaligen Mitarbeiter des Energieversorgers, der die genaue Schadensstelle bereits lokalisiert hatte, eingewiesen werden.

Nachdem ein Mitarbeiter des ebenfalls alarmierten Energieversorgers eingetroffen war und die Hochspannungsleitung freigeschaltet hatte, konnten die Einsatzkräfte den Schadensort gefahrlos begehen.

Die Lage vor Ort in der stark bewachsenen Illaue stellte sich wie folgt da: Durch die angesiedelten Biber wurden die Bäume in diesem Bereich stark angenagt und im unteren Segment geschwächt. Da Nachmittags ein kurzer Sturm mit Gewitter aufkam, hielt dieser Baum dem Wind nicht mehr stand und fiel auf die Hochspannungsleitung und blieb darauf liegen. Durch den so entstandenen Erdschluss schaltete sich die Hochspannungsleitung automatisch ab.

Die Feuerwehr begann nun den Baum mit Hilfe einer Motorsäge ganz abzutrennen. Mit einer Arbeitsleine wurde er seitlich weggezogen und er konnte in die Illaue fallen. Der Mitarbeiter des Energieversorgers schaltete die Leitung wieder zu und die Dirminger und Eppelborner Bürger konnten sich wieder an den Annehmlichkeiten des Stroms erfreuen.

Die Kameraden aus dem Löschbezirk Dirmingen konnte nach rund einer Stunde wieder einrücken und begannen anschließend mit den Vorbereitungen zu ihrem "Tag der offenen Tür", der an diesem Wochenende stattfindet.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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