FEUERWEHR EPPELBORN
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Freitag, 16.01.2009
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Hoher Sachschaden bei Wohnungsbrand in Wiesbach

Vorschau
Im Erdgeschoss dieses Hauses in der Wiesbacher Landstuhlstraße brach ein Feuer aus (Foto: Michael Stephan)
Wiesbach. Zwischen vier und fünf Uhr brach in den frühen Morgenstunden des 16. Januar 2009 ein Feuer in einem Zweifamilienhaus in der Wiesbacher Landstuhlstraße aus, bei dem zwei Menschen leichte Verletzungen erlitten. Offenbar war der Brand in der Küche im Erdgeschoss ausgebrochen.

Der im ersten Stockwerk wohnende Sohn der beiden 70-jährigen Brandopfer bemerkte den Brand im Erdgeschoss, als er sich für den Weg zu seiner Arbeit fertig machen wollte. Er informierte geistesgegenwärtig seine Eltern, die sich ins Freie retten konnten und verständigte dann über Notruf die Rettungskräfte. Eigene Löschversuche blieben erfolglos.

Gegen 04:56 Uhr wurde Alarm für die Löschbezirke Wiesbach, Humes und Eppelborn ausgelöst. Auch Polizei und Rettungsdienst wurden alarmiert. Den ersten eintreffenden Einsätzkräften nach nur sechs Minuten am Einsatzort ankamen, hatten sich alle Bewohner bereits in Sicherheit bringen können. Das Erdgeschoss war mit dichten Brandrauch verqualmt.

Zwei Trupps drangen ausgerüstet mit Atemschutzgeräten in das vollständig verqualmte Erdgeschoss zur Küche vor. Dabei zeigte sich, dass sich das Feuer bereits bis in der Flur ausgebreitet hatte. Der Brandherd konnte schnell gefunden und gelöscht werden. Nach der Lüftung der betroffenen Räume mit einem Überdrucklüfter mussten Nachlöscharbeiten durchgeführt werden. Dabei wurde auch eine Weärmebildkamera der Feuerwehr aus Illingen eingesetzt, um das Haus auf versteckte Brandherde abzusuchen.

Der Einsatz der Feuerwehr dauert rund zwei Stunden. Durch den Brand entstand erheblicher Sachschaden. Auch die nicht direkt durch das Feuer beschädigten Zimmer wurden durch den Brandrauch und die starke Hitzeentwicklung in Mitleidenschaft gezogen. Zwei Bewohner erlitten eine leichte Rauchvergiftung und mussten zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert werden.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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