
Garage durch Schwelbrand zerstört

Zu diesem Zeitpunkt wurde noch von einem eher harmlosen Kabelbrand im Bereich des Wohnhauses ausgegangen. Als die ersten Kräfte des Löschbezirks Humes eintrafen, konnten die Einsatzkräfte Rauchaustritt aus der ans Wohnhaus angrenzenden Garage erkennen. Sofort rüstete sich ein Angriffstrupp mit Atemschutz aus und verschaffte sich einen Zugang über die Rückseite der Garage. Beim Eindringen in den Brandraum erkannten die Feuerwehrleute die Zerstörungskraft des Brandes und begannen sofort mit den Löscharbeiten. Einige Glutnester mussten zuerst gelöscht werden, bevor die Garage gefahrlos von außen geöffnet und der darin befindliche Pkw nach draußen geschoben werden konnte.
Die gesamte Garage, die darin gelagerten Gegenstände sowie der Pkw wurden durch die enorme Hitze, den Rauch und Rußniederschlag schwer beschädigt. Ein in der Garage befindliches Fenster war glücklicherweise nicht zerstört worden, denn dann hätte das Feuer durch die Sauerstoffzufuhr die Garage weitere Nahrung erhalten. So war das Feuer bei Eintreffen der Feuerwehr bereits weitgehend erloschen. Brandrauch war jedoch schon bis ins Wohnhaus eingedrungen. Zur Entrauchung setzte die Feuerwehr anschließend einen Überdrucklüfter ein.
Die Hausbewohnerin konnte sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. Sie blieb ebenso wie die Feuerwehrkräfte unverletzt. Für den Einsatzerfolg besonders wichtig war die Unterstützung des Löschbezirks aus Wiesbach, der die Kameraden aus Humes bei diesem Einsatz tatkräftig unterstützt hat.
In diesem Zusammenhang weist die Feuerwehr nochmals auf die Wichtigkeit der Installation von Rauchmeldern hin. In diesem Falle hätte ein Rauchmelder möglicherweise zu einer früheren Entdeckung des Brandes geführt. Übrigens: Bis Ende 2015 müssen alle Wohnungen im Saarland einen Rauchmelder haben. Das sieht ein Gesetzesentwurf der Landesregierung vor.
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.