
Großer Schaden und Verletzte nach Kellerbrand

Bubach-Calmesweiler. Am frühen Morgen des 15 Januar kam es in einem Einfamilienhaus in der Straße "Zum Hirschberg" zu einem Brand. Glücklicherweise bemerkte die Ehefrau den Brandgeruch noch rechtzeitig und konnte ihren Mann und ihre 16jährige Tochter wecken. Der Familie gelang zusammen mit ihrem Hund die Flucht ins Freie.
Um 04:52 Uhr wurden die Löschbezirke Bubach-Calmesweiler, Eppelborn und Macherbach von der Kreisalarmzentrale alarmiert. Auch Rettungswagen und Polizei wurden zur Einsatzstelle geschickt. Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte drang dichter Brandrauch aus der Eingangstür und den Fenstern im Obergeschoss des Wohnhauses.
Zu diesem Zeitpunkt befanden sich keine Personen mehr im Gebäude. Da die Situation am Anfang unübersichtlich war, wurde die Drehleiter aus Illingen nachgefordert. Ausgerüstet mit Atemschutzgeräten drangen mehrere Trupps zur Erkundung in das Gebäude vor. Sie konnten den Brandherd im Bereich der Heizungsanlage im Keller des Hauses lokalisieren und löschen. Um 05:23 Uhr konnte dem Einsatzleiter "Feuer aus" gemeldet werden. Mit Überdrucklüftern musste der Brandrauch aus dem Gebäude gedrückt werden, um freie Sicht zu erhalten.

Durch die herrschenden Minustemperaturen gefror Löschwasser und verwandelte Straße und Bürgersteig an der Einsatzstelle in eine Eisbahn. Deshalb wurden die Fahrbahn mit einem Winterdienstfahrzeug vom Eppelborner Gemeindebauhof abgestreut. Hierbei erwies es sich von Vorteil, dass Mitglieder der Feuerwehr hauptberuflich dort angestellt sind, so dass das Streufahrzeug zeitnah zur Verfügung stand.

Die Feuerwehr weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Bedeutung von Rauchmeldern hin: In den allermeisten Fällen werden Bewohner durch die giftigen Brandgase nicht mehr wach. Rauchmelder können Leben retten!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.