
Arbeitsgespräch im Kreislagezentrum in Neunkirchen

Der Kreis Neunkirchen strukturiert zur Zeit die Führung und Leitung im Katastrophenschutz neu und hat dazu ein Lagezentrum (im Sprachgebrauch "Stabsraum" genannt) erstellt. Bei Großschadenslagen oder Katastrophenfällen ist die Notwendigkeit der Kommunikation, Absprache und Entscheidungskompetenz zwischen Kommunen und Landkreis und eventuell sogar zwischen Kreis und Land wesentlich für einen funktionierenden Bevölkerungsschutz.
Deshalb tritt der Landkreis mit allen kreisangehörigen Kommunen in Verbindung, um die gemeinsame Zielrichtung abzustimmen.
In dem Gespräch mit Vertretern der Gemeinde Eppelborn wurde zuerst die Leistungsfähigkeit und Organisation des Lagezentrums erläutert, danach der bestehende Sachstand der Gefahrenabwehr in der Gemeinde Eppelborn. Das kommunale Krisenmanagement der Gemeinde Eppelborn wird zur Zeit in einem Arbeitskreis bearbeitet. Erste Konzeptpapiere liegen schon vor. Im Feuerwehrhaus Wiesbach der Feuerwehr Eppelborn wurde dafür die "Infrastruktur" eines Führungsstabes für den operativ-taktischen Bereich aufgebaut, der schon während des Lasttests für die Einführung des Digitalfunks für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben erfolgreich eingesetzt wurde.
Als Zwischenstand kann gesagt werden, dass die bisherigen vorbereitenden Maßnahmen im Landkreis und in der Gemeinde Eppelborn in die gleiche Richtung gehen. Weitere Absprachen und Abstimmungen werden natürlich nötig sein. Das effiziente Zusammenwirken von Landkreis und Kommunen in Krisenlagen soll aber in Übungslagen mittelfristig getestet werden.
Die operativ-taktische Komponente (Führungsstab, Technische Einsatzleitung) dient zur Koordination der technisch-taktische Komponenten, also den Einheiten vor Ort am Schadensobjekt.
Administrativ-organisatorische Maßnahmen in einem Leitungsstab oder Stab für außergewöhnliche Ereignisse sind die verwaltungsspezifischen Aufgaben, für die aufgrund rechtlicher Vorgaben, finanzieller Zuständigkeiten und politischer Rahmenbedingungen die Einsatzkräfte beziehungsweise die Führungskräfte nicht zuständig sind. Beispiele sind:
- Entscheidung über die Evakuierung von Wohngebieten
- Betreuung der betroffenen Bevölkerung
- Ersatzvornahme nach Verwaltungsrecht
- Gesundheits- und Hygienevorsorge
- Eigentumssicherung

Führungsebenen bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall nach DV 100