FEUERWEHR EPPELBORN
Sonntag, 28.04.2024 17:53
Eppelborn   |  Bubach-Calmesweiler   |  Dirmingen   |  Habach   |  Humes-Hierscheid   |  Wiesbach   |  Macherbach
Samstag, 07.10.2023
Druckversion
Frank Recktenwald
AUSBILDUNG

Begehung von Windenergieanlagen in der Bebauungslage Eppelborn

Vorschau
Begehung von Windenergieanlagen in der Bebauungslage Eppelborn
Windenergie stellt einen wichtigen Beitrag zur Energiesicherung dar. In der Bebauungslage Eppelborn befinden zu Zeit neun große Windenergieanlagen im Einsatz. Genau vor 10 Jahren, als die ersten Anlagen in Eppelborn in Betrieb gingen, wurde gemeinsam mit dem Betreiber von der Feuerwehr Eppelborn ein Einsatzplan erstellt, der nun aktualisiert werden soll.

Einsätze an Windenergieanlagen sind zwar recht selten, bei einem Ereignis sind aber aufwendige und besondere Maßnahmen durchzuführen. In Abhängigkeit von Windrichtung, Windstärke, Rotordurchmesser und Gondelhöhe sind beispielsweise Sicherungs- und Absperrbereiche mit der Polizei festzulegen und Hinweise an die Bevölkerung zu geben.

Organisiert vom Ausbildungsverantwortlichen im Löschbezirk Eppelborn, Georg Fuchs, wurde mit dem Wehrführer Andreas Groß und dem Anlagenverantwortlichen der Windenergieanlagen, Herrn Anschütz, ein Ortstermin für Feuerwehrführungskräfte durchgeführt. Dabei war auch die Möglichkeit der Begehung einer Anlage gegeben.

Die neuen gewonnen Erkenntnisse und Informationen und noch einige abzusprechende Detailfragen werden zeitnah in die vorhandene Einsatzplanung eingepflegt. Damit wird wieder ein aktueller Einsatzplan Windenergieanlagen in der Bebauungslage Eppelborn vorliegen.

Hintergrund Einsatzplan
Ein Einsatzplan ist ein objekt- oder ereignisbezogener Plan für die Feuerwehr mit Hinweisen auf einsatztaktische Maßnahmen (Definition aus der DIN 14011).

Brandschutzsatzung der Gemeinde Eppelborn
§ 10 Wehr- und Löschbezirksführung


(4) Dem Wehrführer oder der Wehrführerin und dem Löschbezirksführer oder der Löschbezirksführerin obliegen die ihnen durch das Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland übertragenen Aufgaben. Sie haben insbesondere:
…..
8.in Zusammenarbeit mit den Eigentümern und Eigentümerinnen, Besitzern und Besitzerinnen oder Betreibern und Betreiberinnen eine Einsatzplanung für die Feuerwehr für solche Gebäude und Einrichtungen aufzustellen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder von denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion oder eines anderen Schadenereignisses eine erhöhte Gefahr für Menschen, Tiere, Sachwerte oder die Umwelt ausgeht.