FEUERWEHR EPPELBORN
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Montag, 22.12.2008
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Großer Schaden durch Heizöl - Feuerwehr musste ausgelaufenes Öl aus Keller pumpen

Bild: Großer Schaden durch Heizöl - Feuerwehr musste ausgelaufenes Öl aus Keller pumpen

Bubach-Calmesweiler. Beim Betanken der Heizöllagertanks in einem Einfamilienhaus in der Ringstraße im Ortsteil Bubach-Calmesweiler ist am Abend des 22. Dezember 2008 eine größere Menge Heizöl ausgelaufen. Nachdem bereits rund 2000 Liter in die Tanks gefüllt waren, bemerkte der Fahrer des Tankwagens, dass die Füllleitung an einer Verbindungsstelle im Keller des Wohnhauses undicht geworden war. Geschätzte 200 Liter Heizöl waren ausgetreten und hatte sich in alle Kellerräume verteilt. Er stoppte sofort den Tankvorgang und verständigte die Feuerwehr.

Als die gegen 18:16 Uhr alarmierte Feuerwehr aus dem Löschbezirk Bubach-Calmesweiler an der Einsatzstelle eintraf, hatte sich das Heizöl in fast sämtliche Kellerräume ausgebreitet. Zum Teil zentimeterhoch stand die rötliche Flüssigkeit und verbreitete einen intensiven Geruch, der bereits vor dem Anwesen wahrzunehmen war.

Um das ausgetretene Heizöl abzupumpen, wurde aus Dillingen der "Rüstwagen Gefahrgut" (RW-G) nachalarmiert. Dieses Fahrzeug verfügt über spezielle Werkzeuge und Gerätschaften für den Gefahrguteinsatz. Zu dieser Beladung gehören auch eine Spezialpumpe und mineralölbeständige Schläuche, mit denen ein Großteil des Öls abgesaugt und in ein Edelstahlgefäß gepumpt werden konnte. Danach wurden noch verbliebene Restmengen mit Ölbindemitteln aufgenommen.

Zur Stromversorgung der Pumpe und zum Transport von Bindemitteln war auch der Löschbezirk Eppelborn mit dem Rüstwagen im Einsatz. Die Arbeiten der Feuerwehr dauerten rund vier Stunden. Die Kellerräume müssen jetzt von einer Fachfirma saniert werden. Durch die notwendigen Arbeiten und die Entsorgung der kontaminierten Gegenstände dürfte ein hoher Sachschaden enstanden sein.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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