FEUERWEHR EPPELBORN
Sonntag, 16.08.2026 03:37
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Mittwoch, 29.07.2026
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René Finkler
EINSATZBERICHT

Flächenbrand bei Berschweiler – Feuerwehren aus Marpingen und Eppelborn gemeinsam im Einsatz

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Dirmingen. Am Mittwochnachmittag, 29.07.2026, wurde der Löschbezirk Dirmingen der Freiwilligen Feuerwehr Eppelborn gemeinsam mit Einsatzkräften der Feuerwehr Marpingen zu einem Flächenbrand in der Nähe des Andreas-Hofs an der L303 zwischen Dirmingen und Tholey, auf der Gemarkung Berschweiler alarmiert.

Gegen 16:15 Uhr erfolgte die Alarmierung der Einsatzkräfte. Bereits beim Eintreffen der ersten Feuerwehrfahrzeuge waren offene Flammen sichtbar. Aufgrund der derzeit trockenen Vegetation bestand die Gefahr, dass sich das Feuer weiter ausbreitet.

Durch das schnelle und koordinierte Eingreifen der Einsatzkräfte aus Berschweiler, Marpingen und Dirmingen konnte eine weitere Ausbreitung jedoch verhindert und der Brand zügig unter Kontrolle gebracht werden.

Auf einer Fläche von rund 300 Quadratmetern war die Vegetation in Brand geraten. Zur Brandbekämpfung kamen mehrere C-Rohre sowie Handwerkzeuge zum Einsatz. Gemeinsam arbeiteten die Einsatzkräfte die betroffene Fläche ab und löschten die Flammen sowie vorhandene Glutnester.

Nach Abschluss der eigentlichen Löscharbeiten wurde der gesamte Brandbereich nochmals sorgfältig kontrolliert und verbliebene Glutnester vollständig abgelöscht.

Insgesamt waren rund 30 Einsatzkräfte der Löschbezirke Berschweiler und Marpingen der Freiwilligen Feuerwehr Marpingen sowie des Löschbezirks Dirmingen der Freiwilligen Feuerwehr Eppelborn im Einsatz.

Die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit der beteiligten Feuerwehren funktionierte dabei gewohnt reibungslos.

Nach Abschluss der Nachlöscharbeiten konnten die Einsatzkräfte wieder einrücken.

Zur Ursache des Brandes können seitens der Feuerwehr keine Angaben gemacht werden.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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