FEUERWEHR EPPELBORN
Donnerstag, 28.03.2024 19:35
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Montag, 03.01.2022
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Zwei StreetScooter und ein Transporter der Post gehen in Flammen auf

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Mehrere Fahrzeuge brannten am Post-Zustellstützpunkt in Eppelborn
Eppelborn. Im Zustellstützpunkt der Deutschen Post in Eppelborn brannten gegen kurz nach 1 Uhr in der Nacht zum 03.01.2022 mehrere Fahrzeuge. Als die Kameraden der Feuerwehr aus Eppelborn und Bubach-Calmesweiler an der Einsatzstelle eintrafen, standen drei Fahrzeuge bereits im Vollbrand, der Brand drohte auf weitere Fahrzeuge überzugreifen. Bei zweien der Fahrzeuge handelte es sich dabei um Elektrofahrzeuge.

Mit mehreren Rohren und unter Atemschutzeinsatz konnte der Brand der sogenannten StreetScooter schnell gelöscht werden. Doch mit den Löscharbeiten an den E-Fahrzeugen war die Arbeit der Feuerwehr noch lange nicht zu Ende. Denn durch die große Hitze des Feuers war in den Akkus eine Reaktion in Gang gekommen, die weiter für eine große Hitzeentwicklung sorgen würde.

Aus diesem Grund müssen Akkus von Elektrofahrzeugen nach einem Brand intensiv gekühlt werden. Dazu wurde von der Michelin Werkfeuerwehr in Homburg ein Abrollbehälter Wassermulde angefordert. Diesen hatte die Werkfeuerwehr extra für etwaige Bränden von Elektrostaplern auf dem Werksgelände beschafft. In diesen Container wurden die Fahrzeuge mit einem Radlader des Gemeindebauhofs verbracht und dieser dann mit Wasser geflutet, um die entstehende Wärme abzuführen. Dort müssen die Fahrzeuge jetzt zwei bis drei Tage verbleiben, bevor sie einer Entsorgung zugeführt werden können.

Drei Fahrzeuge brannten vollständig aus, ein weiteres wurden durch die Hitze erheblich beschädigt. Postsendungen befanden sich nicht in den Fahrzeugen. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Entstehungsursache aufgenommen. Der Einsatz der Feuerwehr dauert bis kurz nach 6:00 Uhr am Morgen, das Wiederherstellen der Einsatzbereisschaft dauert bis gegen 08:00 Uhr.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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