FEUERWEHR EPPELBORN
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Freitag, 27.05.2016
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Drei Verletzte nach Frontalcrash in der Dirminger Straße

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Bei dem Verkehrsunfall in der Dirminger Straße wurde drei Menschen verletzt
Eppelborn. Ein schwerer Verkehrsunfall ereignete sich am Abend des 27. Mai 2016 am Ortsausgang von Eppelborn in Richtung Dirmingen (B10). Im Kurvenbereich waren dort ein Toyota Geländewagen und ein Corsa frontal zusammengestoßen.

Mit der Meldung "Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person" wurden neben Polizei und Rettungsdienst auch die Feuerwehr aus den Löschbezirken Eppelborn, Hierscheid, Bubach-Calmesweiler und Lebach gegen kurz vor 21 Uhr alarmiert. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte hatten sich beide Insassen des Geländewagens (beide 23) und die Fahrerin des Corsa (26) aus eigener Kraft und glücklicher Weise mit nur leichten Verletzungen aus ihren Fahrzeugen befreien können und wurden von Ersthelfern vorbildlich betreut. Medizinisches Fachpersonal übernahmen die weitere Vorsorgung der Verletzten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Der Motor des Corsa lief trotz abgezogenem Zündschlüssel weiter und musste unter schwierigen Bedingungen abgestellt werden. Die Fahrzeugbatterien wurden abgeklemmt und auslaufende Betriebsstoffe mit Bindemitteln aufgenommen. Nach der Bergung der Fahrzeuge mussten Teile des Leitplankenpfosten mit einem Motortrennschleifer entfernt werden. Der Gemeindebauhof stellte noch in der Nacht Bauzäune zur Sicherung auf. Wegen der einsetzenden Dunkelheit musste die Einsatzstelle ausgeleuchtet werden. Zur Beseitigung der Ölverschmutzungen auf der Fahrbahn wurde ein Fachunternehmen hinzugezogen.

Die B10 musste wegen den Rettungs- und Aufräumarbeiten bis in die Nacht voll gesperrt werden. Alle Unfallbeteiligten mussten zur weiteren Behandlung in Krankenhäuser gebracht werden. Im Einsatz war auch der Rettungshubschrauber Christoph 16.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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