FEUERWEHR EPPELBORN
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Montag, 20.12.2004
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Brand in einem Fotogeschäft am Kirchplatz

Vorschau
Dichter Rauch drang den Einsatzkräften bei der Ankunft aus den Geschäftsräumen entgegen
Eppelborn. Gegen 6 Uhr wurden der Löschbezirk Eppelborn am Morgen des 20. Dezember 2004 zu einem Brand in den Geschäftsräumen eines Fotogeschäftes in Eppelborn alarmiert. Anwohner hatten die starke Rauchentwicklung bemerkt und die Feuerwehr alarmiert.

Den ersteintreffenden Einsatzkräften drang schon vor dem Gebäude dichter Qualm entgegen. Unter umluftunabhängigem Atemschutz wurden die oberen Etagen nach Personen abgesucht. Da der Besitzer so kurzfristig nicht zu erreichen war, musste eine Scheibe im Eingangsbereich zerstört werden, um Zugang zu den Räumlichkeiten zu bekommen. Zusätzlich wurde wegen dem Atemschutzeinsatz der Löschbezirk Bubach-Calmesweiler nachalarmiert, der allerdings nicht mehr ausrücken musste.

Der Brandherd konnte im Bereich einer TV-/Video-Kombination lokalisiert und gelöscht werden. Die betroffenen Räume wurden mit Drucklüftern von Brandrauch befreit. Die weiteren Untersuchungen zur Brandursache übernimmt die Brandermittlung der Polizei.

Die Einrichtung wurde größtenteils durch die Hitze und den Brandrauch zerstört, Personen kamen nicht zu schaden. Eine Person erlitt aufgrund der Aufregung einen Zusammenbruch und wurde an Rettungsdienst und Notarzt übergeben, musste dann aber nach ambulanter Abklärung nicht ins Krankenhaus verbracht werden. Die Schlossstraße musste im einsetzenden Berufsverkehr wegen den Löscharbeiten zeitweise voll gesperrt werden. Es enstand Sachschaden in noch unbekannter Höhe.

In diesem Zusammenhang verweist die Feuerwehr noch einmal auf die Brandgefahr, die von unbeaufsichtigten Geräten im StandBy-Betrieb ausgeht und empfiehlt den Einsatz von Rauchmeldern in Privatwohnungen.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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