FEUERWEHR EPPELBORN
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Samstag, 11.04.2009
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Feuer in einem leerstehenden Haus - Brand löschte sich fast von selbst

Bild: Feuer in einem leerstehenden Haus - Brand löschte sich fast von selbst

Bubach-Calmesweiler. Kurz nach Mitternacht bemerkten Anwohner eines Hauses am Brunnenplatz in Bubach-Calmesweiler intensiven Brandgeruch. Doch ein Feuer konnten sie nirgends entdecken. Vielmehr schien der Rauch aus einem Nachbargebäude durch das Mauerwerk ihres Hauses zu dringen. Da sie der Situation nicht trauten, riefen sie die Feuerwehr.

Die gegen 00:51 Uhr alarmierten Einsatzkräfte aus dem Löschbezirk Bubach-Calmesweiler trafen kurz nach dem Alarm an der Einsatzstelle ein. In einem nicht mehr benutzten Anbau, der zu einem leerstehenden Nachbarhaus gehörte, konnte das Feuer lokalisiert werden. Ein Trupp unter Atemschutz drang in die Räume vor und konnte den relativ kleinen Brand schnell löschen.

Dabei fiel den Einsatzkräften fiel auf, dass die gesamten Räume unter Wasser standen. Ein Wasserschaden durch die Löscharbeiten konnte das nicht sein, da nur wenig Löschwasser abgegeben wurde. Nachdem die Räumlichkeiten rauchfrei waren, wurde die Ursache für das Wasser gefunden: Offenbar war durch die Hitze des Feuers eine direkt über dem wahrscheinlichen Brandherd verlaufende Kunststoff-Wasserleitung geplatzt und hatte so dafür gesorgt, dass ein Großteil des Feuers gelöscht worden war.

Nachdem die Haustür zu dem leerstehenden Anwesen nach Rücksprache mit der ebenfalls vor Ort anwesenden Polizei aufgebrochen war, drehte die Feuerwehr die zu dem Anbau führende Wasserleitung ab und deckte Reste von Brandschutt mit Löschschaum ab, um ein Wiederaufflammen zu verhindern. Durch die geplatzte Wasserleitung hielt sich der Schaden durch den Brand in Grenzen. Verletzt wurde bei dem Einsatz niemand. Die Ursache für das Feuer ist unklar.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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