
Erneut Wohnhausbrand in Eppelborn - Feuerwehr war diesmal in Humes im Einsatz

Humes. In der Küche eines Hauses in der Ortsmitte des Eppelborner Ortsteils Humes brach in der Nacht zum 05. März 2008 ein Feuer aus. Der Hausbewohner, der sich mit seiner Frau erst kurz zuvor schlafen gelegt hatte, wurde glücklicherweise noch einmal wach und bemerkte die Flammen, noch bevor der installierte Rauchmelder anschlug. Er konnte sich und seine Frau in Sicherheit bringen und alarmierte die Feuerwehr.
Gegen 02:15 Uhr wurden die ersten Einsatzkräfte aus Humes alarmiert. Bei der Ankunft an der nur wenige Meter neben dem Feuerwehrgerätehaus gelegenen Einsatzstelle drang bereits dichter Rauch aus dem Gebäude, Flammen waren hinter den Fenstern im Obergeschoss zu erkennen.
Auch Wehrführer Hermann Josef Recktenwald traf kurz darauf an der Einsatzstelle ein. Da davon auszugehen war, dass die Kräfte nicht ausreichen werden, ließ er nach einer ersten Erkundung den Löschbezirk Eppelborn nachalarmieren.

Mit der Wärmebildkamera der Feuerwehr Illingen wurden die betroffenen Zimmer mehrmals nach versteckten Glutnestern und weiteren Hitzequellen abgesucht. Erst danach konnten die Einsatzkräfte gegen 04:00 Uhr abrücken.
Durch den Brand wurden mehrere Räume der Wohnung in Mitleidenschaft gezogen. Ortsvorsteher Edgar Kuhn verschaffte sich noch in der Nacht vor Ort einen Überblick und organisierte für die Bewohner, die nicht mehr in ihr Haus zurück können, eine Unterkunft in der nahe gelegenen Grundschule.
Die Polizei war ebenfalls mit mehreren Kräften im Einsatz und hat die Ermittlungen zur Klärung der genauen Brandursache aufgenommen. Die Feuerwehr war mit fünf Fahrzeugen im Einsatz, ausserdem stand an der Einsatzstelle ein Rettungswagen bereit. Eine Frau erlitt bei dem Brand eine Rauchvergiftung, der Saschschaden beträgt nach Polizeiangaben rund 30.000 Euro.
In diesem Zusammenhang weisst die Feuerwehr noch einmal auf die Bedeutung von Rauchmeldern in Wohnhäusern hin. Rauchmelder sind zu günstigen Preisen zum Beispiel in Baumärkten erhältlich.
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.