FEUERWEHR EPPELBORN
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Mittwoch, 31.10.2007
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Fahrerin verlor Kontrolle über ihr Fahrzeug - Feuerwehr musste erneut zu Verkehrsunfall ausrücken

Bild: Fahrerin verlor Kontrolle über ihr Fahrzeug - Feuerwehr musste erneut zu Verkehrsunfall ausrücken

Eppelborn. Die Fahrerin eines Fiesta verlor am Abend des 31. Oktober 2007 auf der Autobahn A1 zwischen den Anschlußstellen Eppelborn und Tholey beim Überholvorgang die Kontrolle über ihr Fahrzeug und stieß mit einem neben ihr fahrenden Renault zusammen. Sie schleuderte in die Leitplanken und wieder quer über die Fahrbahn, bis sie schließlich auf der Überholspur zum Stehen kam. Auch das andere beteiligte Fahrzeug kam durch die Kollision ins Schleudern und kam ebenfalls auf der Überholspur zum Stillstand.

Alle Fahrzeuginsassen blieben bei dem Unfall unverletzt, doch aus den Fahrzeugen liefen Öl und Kraftstoff auf die Fahrbahn. Deshalb wurde von der Polizei gegen 17:16 Uhr die Feuerwehr aus dem Löschbezirk Eppelborn alarmiert.

DIe Einsatzkräfte mussten sich zuerst einen Weg durch den Stau bahnen, der sich inzwischen in Fahrtrichtung Trier gebildet hatte. Sie leuchteten die Unfallstelle aus und sicherte sie gegen den fließenden Verkehr, während der Verkehr von der Polizei einspurig an der Unfallstelle vorbeigeleitet wurde. Die auslaufenden Betriebsstoffe wurden mit Bindemitteln aufgenommen und die Fahrbahn gereinigt.

Die Fahrerin des Fiesta erlitt ebenso wie die Beifahrerin des Renault einen Schock und wurden zu Untersuchungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Auch der Fahrer des Renault wurde von Rettungssanitätern der Feuerwehr betreut und sicherheitshalber in ein Krankenhaus gebracht. An beiden Unfallfahrzeugen enstand erheblicher Sachschaden. Während des Einsatzes kam es zu erheblichen Beeinträchtigungen des abendlichen Feierabendverkehrs.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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