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Brände in der Firma vermeiden | Donnerstag, 11.08.2005

Kommission überprüft Vorbeugungs-Maßnahmen in Eppelborner Betrieben Die Gemeinde Eppelborn führt in etwa vier Wochen wieder eine gesetzlich vorgeschriebene Brandverhütungs-Schau durch. Diese Aktion ist Pflicht für Eigentümer oder Betreiber von Objekten ab einer bestimmten Größe.


Eppelborn. Mitte September steht in der Gemeinde Eppelborn die gesetzlich vorgeschriebene Brandverhütungs-Schau auf dem Programm.

Sie dient zur Verhütung von Explosionen, Bränden und deren Ausbreitung. Der Eigentümer, Besitzer oder Betreiber eines Objektes muss entsprechende Mängel beseitigen.

Die Brandverhütungs-Schau wird von einer Kommission durchgeführt, der ein Vertreter der Gemeinde (Ordnungsamt), der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Eppelborn, der zuständige Bezirks-Schornsteinfegermeister und ein Vertreter der Unteren Bauaufsicht angehören.

Besichtigung ermöglichen

Alle Eigentümer und Betreiber von Objekten, die der Brandverhütungs-Schau unterliegen, sind verpflichtet, die Durchführung dieser Aktion zu dulden. Sie müssen der Kommission ermöglichen, Gebäude und Einrichtungen zu diesem Zweck besichtigen zu können. Die entstehenden Gebühren werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.

Der Maßnahme unterliegen Versammlungsräume, Hotels und andere Herbergen mit mehr als acht Betten, Alters- und Pflegeheime, Schulen, Betriebe, in denen feuer- und explosionsgefährliche Stoffe hergestellt oder aufbewahrt werden. Aber auch Betriebe mit einer durchschnittlichen Beschäftigungszahl von mehr als 20 Personen, gewerbliche Lagerräume für Brennstoffe, Betriebe der Holz- und Kunststoffverarbeitung, Gaststätten ab 100 Sitzplätzen sowie landwirtschaftliche Betriebe werden überprüft.

Quelle: Saarbrücker Zeitung


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