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Rauchwarnmelderpflicht im Saarland | Samstag, 20.02.2016

Rauchwarnmelder retten Leben – Das ist Fakt ! Seit 2004 gibt es in der LBO (Landesbauordnung) die Forderung von Rauchwarnmeldern in Neu- und Umbauten. Am 15. Juli 2015 wurde nun die LBO geändert bzw. erweitert.


Vorschau
Beispielansicht eines Rauchwarnmelders (hier im Bild von Bosch-Sicherheitssysteme GmbH)
Diese längst überfällige Änderung bzw. Erweiterung der LBO besagt nun im §46 Abschnitt 4, dass bis zum 31. Dezember 2016 alle Wohnungen mit Rauchwarnmelder ausgestattet sein müssen ! Dabei gilt es in Kinderzimmern und Schlafräumen, sowie Fluchtwegen (z.B. Flure) Rauchwarnmelder zu installieren. Leider gibt es auch heute noch Menschen, denen Ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Familie nicht am Herzen liegt. Beispiele hierfür:

Wenn das Auto nicht mehr über den TÜV kommt, oder das Fernsehen streikt, sind wir bereit sofort höhere Geldbeträge locker zu machen. Nur bei der eigenen Sicherheit hängt es an 50,-€. Rauchwarnmelder sind heute nicht mehr teuer. Man muss ja nicht gleich das ganze Haus vernetzen. Es gibt autarke Lösungen mit Einzelmeldern. Rauchwarnmelder gibt es auch im Set. Man sollte darauf achten, das Prüfzeichen darauf vorhanden sind, z.B. CE, VDS, TÜV. Man kann sich hier auch hervorragend im Internet kundig machen. Anbei der Ausschnitt aus der LBO:

§ 46 Wohnungen


Weitergehende Information zu Rauchwarnmeldern:

Warum brauchen wir Rauchwarnmelder ? Nun, wenn wir schlafen, sind unsere Sinne abgeschaltet. Wir riechen nichts mehr. Entstehender Brandrauch können wir nicht mehr wahr nehmen. Haben wir im Haus einen Entstehungsbrand, sinkt der Sauerstoffgehalt in der Atemluft. Normalerweise liegt der Sauerstoffgehalt bei 21 %. Bei einem Schwellbrand, einem Entstehungsbrand, sinkt der Sauerstoffgehalt in der Atemluft ab. Bei etwa 14 % werden wir bewusstlos d.h. wir werden nicht mehr wach. Bei etwa 8 % tritt der Tod ein. Erst danach verbrennen wir in den Flammen. Rauchmelder detektieren frühzeitig Brandrauch und schlagen Alarm. Wir haben dann noch ein wenig Zeit den Gefahrenbereich zu verlassen und andere Mitbewohner zu warnen oder zu retten.




Beispielansicht eines Rauchwarnmelders (hier im Bild von Bosch-Sicherheitssysteme GmbH)




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