FEUERWEHR EPPELBORN
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Samstag, 29.09.2018
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René Finkler
EINSATZBERICHT

Dirminger Straße nach Verkehrsunfall vollgesperrt

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Eppelborn. Am Vormittag des 29.09.2018 kam es in der Dirminger Straße im Ortsteil Eppelborn zu einem schweren Verkehrsunfall bei der eine Fahrzeugführerin durch die Feuerwehr aus ihrem Fahrzeug gerettet werden musste.

Gegen 11:10 Uhr kollidierten aus noch ungeklärter Ursache ein VW Golf, besetzt mit einem Mann und zwei Kindern und ein Peugeot Partner der von einer Frau geführt wurde frontal.

Passanten alarmierten sofort über den Notruf die Rettungskräfte und kümmerten sich um die Unfallbeteiligten. Neben der Feuerwehr wurde auch die Polizei, der Rettungsdienst und ein Notarzt zur Einsatzstelle entsandt. Zudem machte sich auch der Rettungshubschrauber Christoph 16 auf den Weg nach Eppelborn.

Beim Eintreffen der ersten Kräfte konnte festgestellt werden, dass die Insassen des VW Golf bereits das Fahrzeug verlassen hatten und auf dem Weg in ein Krankenhaus waren. Lediglich die Fahrerin des Peugeot befand sich noch in ihrem Fahrzeug und wurde durch den Rettungsdienst betreut.

Nach Rücksprache mit dem Notarzt wurde vereinbart, dass die Fahrerin achsengerecht aus dem Fahrzeug gerettet werden musste, da schwerwiegende Verletzungen nicht ausgeschlossen werden konnten. Um dies zu ermöglichen musste die Feuerwehr mit hydraulischem Rettungsgerät die B-Säule des Fahrzeuges entfernen.

Nachdem die Person aus dem Fahrzeug an den Rettungsdienst übergeben werden konnte, wurden auslaufende Betriebsstoffe aufgenommen und die Fahrzeugbatterien abgeklemmt.

Während der Rettungs- und Bergungsarbeiten war die Dirminger Straße für den Verkehr vollgesperrt.
Die Feuerwehr war an diesem Samstag mit rund 40 Kräften im Einsatz. Über den Unfallhergang und die Schadenshöhe können von Seiten der Feuerwehr keine Angaben gemacht werden.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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