FEUERWEHR EPPELBORN
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Dienstag, 25.07.2017
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René Finkler
EINSATZBERICHT

Zum Glück nur angebranntes Essen

Vorschau
Die Einsatzstelle in der Rathausstraße
Eppelborn. Am frühen Abend des 25.07.2017 bemerkte ein 24 jähriger Bewohner einer Wohnung in der Rathausstraße beim nach Hause kommen dichten Rauch aus seiner Wohnung dringen.

Da er seine Mutter noch in der Wohnung vermutete handelte er völlig richtig und wählte umgehend den Notruf.

Kurz darauf wurde "Brandalarm mit Menschenrettung" für die Löschbezirke Eppelborn, Bubach-Calmesweiler und Hierscheid ausgelöst, da davon ausgegangen werden musste, dass sich noch eine Person in der verrauchten Wohnung aufhielt.

Binnen kurzer Zeit traf die erste Einheit aus Eppelborn vor Ort ein, und ging unter Atemschutz in die betroffene Wohnung im ersten Obergeschoss vor.
Schnell stellte sich heraus dass keine Person in der Wohnung betroffen war.
Zum Glück kokelte nur eine Pfanne mit Essen in der verlassenen Wohnung auf dem Herd.

Das angebrannte Essen wurde ins Freie gebracht. Anschließend wurde das Gebäude mit einem Überdrucklüfter belüftet um den übel riechenden Brandrauch aus der Wohnung zu drücken.

Während der Nachschau machte sich ein Bewohner aus der darunter gelegenen Wohnung bemerkbar und klagte über Hustenreiz sowie Erbrechen.
Auf Befragen gab die Person an, vor Eintreffen der Feuerwehr im oberen Gebäudeteil gewesen zu sein um eventuell selbst einschreiten zu können.

Zu weiteren Untersuchungen begab sich die Person mit einem Rettungswagen ins nächstgelegene Krankenhaus.

Wie sich im Nachgang herausstellte hatte die Mutter das Essen schlichtweg auf dem Herd vergessen und ist zur Arbeit gegangen.

Für die Feuerwehr, welche mit 50 Einsatzkräften vor Ort war, war der Einsatz nach rund einer Stunde beendet.

Die B10 musste während des Einsatzes voll gesperrt werden.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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