FEUERWEHR EPPELBORN
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Dienstag, 03.01.2017
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Flammen zerstören Gartenhaus in Bubach-Calmesweiler

Vorschau
Beim Eintreffen der Feuerwehr stand das Gartenhaus bereits im Vollbrand
Bubach-Calmesweiler. Gegen 20:59 Uhr wurden die Löschbezirke Bubach-Calmesweiler, Macherbach und Eppelborn am Abend des 03. Januar 2017 in die Straße "Im Kirchenfeld" alarmiert. Anwohner hatten die Feuerwehr gerufen, nachdem sie einen Brand im Garten ihres Anwesens bemerkt hatten.

Beim Eintreffen der Feuerwehr nur wenige Minuten nach der Alarmierung stand das Gartenhaus mit einer Grundfläche von rund 5 x 7 Metern bereits im Vollbrand. Es bestand die Gefahr, dass der Brand auf benachbarte Schuppen und Hecken sowie das Wohnhaus übergreift. Nachdem ein Zugang zum Brandobjekt durch das gewaltsame Öffnen eines Zaunelements geschaffen war, konnten mehrere Trupps unter Atemschutzeinsatz zur Brandbekämpfung vorgehen. Über ein benachbartes Grundstück wurde gleichzeitig von der rückwärtigen eine Riegelstellung errichtet.

Wegen akuter Einsturzgefahr mussten Dachbalken des Schuppen niedergelegt werden. Nach dem Löschen des eigentlichen Brandes musste der Schuppen zur Auffindung von versteckten Brandnestern leergeräumt und immer wieder nachgelöscht werden. Mehrfach wurde die Örtlichkeit mit der Wärmebildkamera kontrolliert. Zum Ablöschen letzter Glutnester musste der gesamte Bereich mit Löschschaum abgedeckt werden.

Rettungswagen und Drehleiter, die ebenfalls alarmiert waren, mussten nicht eingesetzt werden. Die Brandursache ist unklar, die Einsatzstelle wurde an die Polizei übergeben. Personen kamen nicht zu Schaden, das Gartenhaus brannte bis auf die Grundmauern nieder. Es entstand Sachschaden in noch unbekannter Höhe.

Ein großer Dank geht an die Nachbarn, die die Einsatzkräfte bei eisigen Temperaturen mit wärmendem Kaffee versorgten.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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