FEUERWEHR EPPELBORN
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Samstag, 05.03.2016
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Reh steckte in Eisenzaun fest

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In diesem Zaun steckte das Reh fest
Wiesbach. Trauriges Ende einer Tierrettung am Ortseingang von Numborn: Die Feuerwehr aus den Löschbezirken Wiesbach und Eppelborn waren am Nachmittag des 05. März 2016 gegen 17:30 Uhr in die Mangelhauser Straße gerufen worden. Ein Reh steckte mit dem Hinterteil eingeklemmt in einem Metallzaun nahe der Autobahnbrücke über die A8 fest fest.

Durch den Versuch, sich selbst aus der Misere zu befreien, hatte sich das Tier bereits schwere Verletzungen zugezogen. Eine vorbeifahrende Frau aus Frankreich hatte das leidende Tier bemerkt und sofort den Notruf gewählt.

Beim Eintreffen der Einsatzkräfte versuchte das Tier noch immer panisch, sich selbst zu befreien und verletzte sich dabei weiter. Um für etwas Ruhe zu sorgen, wurde die L141 voll gesperrt. Ein inzwischen eingetroffener Jäger entschied, dass die Verletzungen des Tiere zu schwerwiegend waren und erlöste das Tier schließlich von seinen Qualen.

Der Einsatz war für die Feuerwehr nach rund einer halben Stunde beendet.

Verletztes Wildtier gefunden - was ist zu tun?
Finden Sie ein offensichtlich verletztes Wildtier, , sollte es ebenfalls zum nächstgelegenen Tierarzt gebracht werden, so dieses überhaupt möglich ist. Insbesondere bei Wildtieren sollte man immer berücksichtigen, dass diese Tiere es nicht gewohnt sind sich vom Menschen anfassen zu lassen. Selbst bei lebensgefährlichen Verletzungen können diese Tiere Abwehrverhalten zeigen und so auch einen unbedachten Helfer sehr schnell schwer verletzen.

Außerhalb der normalen Geschäftszeiten und falls der Tierarzt in der Nähe nicht erreichbar ist, sind auch hier die Tierkliniken im Saarland 24 h für solche Notfälle zuständig. Wichtig beim Wildtier ist es, insbesondere bei jagdbaren Wild, den Jagdausübungsberechtigten, das Forstamt oder die Polizei von der Sachlage zu informieren. In der heutigen Zeit des Handys ist es ein Leichtes, über die Polizei die entsprechenden Verantwortlichen zu benachrichtigen und zumindestens telefonisch deren Einverständnis einzuholen. Dem Tier muss auf jeden Fall geholfen werden! Man sollte als Bundesbürger aber auch beachten, dass man Gesetze und Verordnungen einzuhalten hat. Dies erspart möglicherweise späteren erheblichen Ärger.

Nachdem das Wildtier notfallmäßig versorgt worden ist, sollte gemeinsam mit dem behandelnden Tierarzt das Formular Wildtier ausgefüllt werden. Wenn das Tier in der Tierarztpraxis/Klinik zur weiteren Versorgung verbleibt, ist spätestens jetzt die Jägerschaft zu informieren.

Quelle: Tierschutzbeauftragter des Saarlandes

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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