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Montag, 27.01.2014
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Bombenfund in der Neunkircher Innenstadt

Bild: Bombenfund in der Neunkircher Innenstadt

Neunkirchen. Bei Tiefbauarbeiten neben dem städtischen Kindergarten in der Neunkircher Talstraße entdeckten Bauarbeiter am Montagmorgen, 27. Januar gegen 9:20 eine nicht detonierte Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg im Erdreich. Die äußerlich unbeschädigte Sprengbombe steckte in der Wand der Baugrube.

Der Bombenfund löste einen mehrstündigen Großeinsatz von Polizei, Feuerwehr und verschiedenen Hilfsorganisationen. Um 9:25 wurden zunächst neben der Polizei die Löschbezirke Neunkirchen-Innenstadt und Wellesweiler der freiwilligen Feuerwehr Neunkirchen sowie erste Kräfte des Rettungsdienstes alarmiert. Gemeinsam übernahmen Feuerwehr und Polizei in der Anfangsphase Absperr- und Evakuierungsmaßnahmen in der Talstraße, in unmittelbarer Nähe der ehemaligen Schloss-Brauerei.

Der Blindgänger konnte vom Kampfmittelräumdienst entschärft werden
Neben etlichen Wohnhäusern mussten die Einsatzkräfte auch 26 Kinder aus dem direkt neben dem Fundort der Bombe gelegenen Kindergarten räumen. Für die evakuierten Kindergartenkinder und Anwohner stellte die Neunkircher Verkehrsgesellschaft (NVG) umgehend mehrere nicht benötigte Linienbusse zur Verfügung. Als Sammelpunkt für die Evakuierten wurde das Gewerbegebiet "An der alten Ziegelei" an der Ecke Spieser Straße und Südring gewählt.

Insgesamt mussten rund 50 Anwohner in einem Umkreis von 300 m rund um den Bombenfundort ihre Häuser verlassen. Die evakuierten Kindergartenkinder wurden nach und nach von ihren Eltern an der Sammelstelle "An der alten Ziegelei" abgeholt. Rund um die Talstraße sperrte die Polizei zahlreiche Straße für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr. Weitere Straßen wurden für die Dauer der eigentlichen Entschärfung der Bombe gesperrt.

Im Einsatzverlauf richteten Feuerwehr und Hilfsorganisationen im Gewerbegebiet "An der alten Ziegelei" einen Bereitstellungsraum ein und bauten dort auch ihre Einsatzleitung auf. Hierfür war bereits kurz nach Einsatzbeginn die Technische Einsatzleitung des Landkreises Neunkirchen zusammen mit ihrem bei der Feuerwehr Ottweiler stationierten Einsatzleitwagen alarmiert worden. Mit zu dem Team des Einsatzleitwagens gehört auch der stellvertretende Löschbezirksführer Stephan Rein aus dem Löschbezirk Wiesbach, der gegen 9:38 Uhr alarmiert wurde, und direkt von seinem Arbeitsplatz in einer Neunkircher Schule zum Einsatzort eilte. Ebenso wurden die Einsatzleitung Rettungsdienst mit Organisatorischem Leiter Rettungsdienst und Leitendem Notarzt alarmiert sowie ein Fachberater des Technischen Hilfswerkes.

Auch der Neunkircher Bürgermeister Jörg Aumann und Kreisbrandinspekteur Werner Thom waren Teil der Einsatzleitung. Bürgermeister Aumann war bereits kurz nach der Alarmierung der Neunkircher Feuerwehr am Morgen an die EInsatzstelle gekommen. Im Bereitstellungsraum wurden zur Absicherung der Bombenentschärfung mehrere Löschfahrzeuge der Feuerwehr und Rettungswagen vorgehalten. Um die Versorgung der Einsatzkräfte mit warmen Getränken kümmerte sich das DRK.

Der Blindgänger konnte vom Kampfmittelräumdienst entschärft werden
Für die Entschärfung der Bombe rückte der Kampfmittelbeseitigungsdienst der saarländischen Polizei an. Gegen 12 Uhr begannen die Kampfmittelbeseitiger mit der Entschärfung der Bombe. Bei der Bombe handelte es sich um eine 50 kg schwere Sprengbombe mit zwei Aufschlagzündern aus US-amerikanischer Fertigung. Die Bombe war während des Zweiten Weltkriegs bei einem Luftangriff auf Neunkirchen von einem alliierten Bomber abgeworfen worden, explodierte beim Aufschlag aber nicht.

Den Kampfmittelbeseitigern gelang es problemlos die beiden Zünder am Blindgänger zu entfernen und die Bombe dadurch zu entschärfen. Um kurz nach 12 Uhr konnte die Sperrung des Gebietes um die Talstraße aufgehoben werden.

Die Feuerwehr war mit rund 50 Einsatzkräften und 15 Fahrzeugen im Einsatz.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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