FEUERWEHR EPPELBORN
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Samstag, 01.10.2011
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Rauchentwicklung während einer Hochzeitsfeier in der Wiesbachhalle

Vorschau
Einsatzkräfte vor der Wiesbachhalle
Wiesbach. Es war keine geplante Überraschung für das Hochzeitspaar, sondern ein realer Einsatz, als die Feuerwehr am Abend des 01. Oktober 2011 zu einer Hochzeitsgesellschaft in die Wiesbachhalle gerufen wurde. Während in der Halle mehr als 400 Gäste bei guter Stimmung ausgelassen feierten, bemerkten erste Gäste starken Brandgeruch sowie das Piepsen eines Rauchmelders, der aus einem angrenzenden Regieraum drang. Sie informierten sofort den verantwortlichen Hausmeister, der direkt die Feuerwehr zur Unterstützung rief.

Gegen 21:11 Uhr wurden die Löschbezirke Wiesbach und Habach durch die Kreisalarmzentrale in Neunkirchen alarmiert. Die ersten Einsatzkräfte trafen kurz darauf bereits an der nur wenige Meter vom Gerätehaus in Wiesbach entfernten Einsatzstelle ein. Schnell bestätigte sich, dass der Grund für die Rauchentwicklung in einem abgegrenzten Nebenraum der Halle zu suchen war. Unter schwerem Atemschutz erkundeten die Einsatzkräfte die Lage in dem komplett verqualmten Raum.

Da eine Gefährdung der Gäste in der Halle schnell ausgeschlossen werden konnte, konnte in der Halle ungehindert weitergefeiert werden. Auf eine aufwendige Evakuierung konnte verzichtet werden. Das Eintreffen der Feuerwehr sorgte allerdings dafür, dass zahlreiche Gäste die Arbeiten der Einsatzkräfte verfolgten.

Die Rauchquelle konnte schnell im Bereich einer Unterverteilung ausfindig gemacht werden. Nach Abschalten des Stroms zu diesem Bereich lies auch die Rauchentwicklung schnell nach.

Mit der in Eppelborn stationierten Wärmebildkamera wurden die Örtlichkeit kontrolliert, um versteckte Hitzenester ausfindig zu machen. Dann konnte die Einsatzstelle an den Hausmeister übergeben werden. Die Hochzeitsfeierlichkeiten konnten ungehindert fortgesetzt werden.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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