FEUERWEHR EPPELBORN
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Sonntag, 23.11.2008
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Einsatz im dichten Schneetreiben - Feuerwehr muss zu Zimmerbrand ausrücken

Bild: Einsatz im dichten Schneetreiben - Feuerwehr muss zu Zimmerbrand ausrücken

Eppelborn. Als er am Abend des 23. November 2008 nach Hause kam, bemerkte der Bewohner eines Hauses in der Eppelborner Straße "Auf der Hohl", dass aus der Küche im Erdgeschoss dichter Brandrauch drang. Er alarmierte sofort die Feuerwehr und konnte eine 70-jährige Frau, die sich zu diesem Zeitpunkt noch in der Wohnung im Erdgeschoss aufhielt, ins Freie bringen.

Zeitgleich wurden die Löschbezirke Eppelborn und Bubach-Calmesweiler mit dem Einsatzstichwort "Wohnungsbrand - eingeschlossene Person" gegen 19:23 Uhr alarmiert. Auch Notarzt und Rettungswagen sowie die Drehleiter aus Illingen machten sich umgehend auf den Weg nach Eppelborn. Dabei erschwerten die zu diesem Zeitpunkt herrschenden sehr schlechten Straßenverhältnisse die Fahrt zur Einsatzstelle. Denn am Abend hatten starke Schneefälle eingesetzt, die Straßen waren von einer dichten Schneeschicht bedeckt.

Beim Eintreffen der ersten Kräfte zeigte sich, dass die noch in der Wohnung vermutete Person inzwischen in Sicherheit war; die Küche im Erdgeschoss des mehrgeschossigen Gebäudes war stark verraucht. Ausgerüstet mit Atemschutzgeräten drangen ein Trupp in den Brandraum vor und konnte den relativ kleinen Brand schnell im Bereich eines Ölofens lokalisieren und löschen. Mit einem Drucklüfter wurde für rauchfreie Sicht gesorgt.

Feuerwehrleute, die auch Beschäftigte des Gemeindebauhofs sind, rückten mit einem Streufahrzeug zur Einsatzstelle aus, um die Zufahrtswege zur Einsatzstelle zu Räumen. Mit Streusalz mussten die rutschigen Zuwege zur Örtlichkeit gesichert werden.

Bei dem Einsatz entstand überwiegend durch den Brandrauch Sachschaden. Die 70-jährige Bewohnerin wurde vor Ort vom Notarzt behandelt und mit dem Verdacht auf eine leichte Rauchvergiftung in ein Krankenhaus gebracht.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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