FEUERWEHR EPPELBORN
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Sonntag, 01.06.2008
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Wohnhaus brannte in der Henselbergstraße

Bild: Wohnhaus brannte in der Henselbergstraße

Bubach-Calmesweiler. Es war gegen kurz nach 23 Uhr am Abend des 01. Juni 2008, als Anwohner der Henselbergstraße im Eppelborner Ortsteil Calmesweiler den Brand im Erdgeschoss eines Wohnhauses bemerkten. Sofort alarmierten sie über Notruf 112 die Feuerwehr. Eigene Versuche, noch in das Gebäude einzudringen, wurden durch die große Hitze und Brandrauch verhindert.

Gegen 23:15 Uhr wurde Alarm für die Löschbezirke Bubach-Calmesweiler und Eppelborn alarmiert. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte waren bereits Fensterscheiben durch die große Hitze geborsten, Flammen schlugen aus dem Fenster zum Brandraum. Ausgerüstet mit Atemschutzgeräten drangen Trupps zur Brandbekämpfung in das verrauchte Gebäude vor. Mit zwei Rohren konnte der Brand im Wohn-/Essbereich des Gebäudes gelöscht werden.

Der gefährliche Brandrauch wurde anschließend mit zwei Überdrucklüftern aus dem Gebäude gedrückt. Mit der Wärmebildkamera der Drehleiter aus Illingen, die ebenfalls alarmiert war, wurden die Räume mehrfach nach Hitze- und Brandnestern abgesucht. Für notwendige Nachlöscharbeiten blieben Kräfte aus dem Löschbezirk Bubach-Calmesweiler vor Ort. Bis gegen 11:00 Uhr am folgenden Morgen unterstützten sie die Arbeiten der Polizei und leuchteten die Einsatzstelle aus.

Der Hausbewohner hielt sich zum Zeitpunkt des Brandes glücklicherweise nicht im Gebäude auf. Für ihn ist es bereits der zweite Brand in seinem Haus, denn 2006 war die Feuerwehr schon einmal an dem Anwesen im Einsatz.

Die Ursache des Feuers ist noch ungeklärt. Die Brandursachenermittler der Kriminalpolizei haben noch in der Nacht ihre Untersuchungen aufgenommen. Durch den Brand entstand hoher Sachschaden, alle Räume wurden durch Hitze und Rauch in Mitleidenschaft gezogen. Das Gebäude ist unbewohnbar.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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