FEUERWEHR EPPELBORN
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Dienstag, 05.02.2008
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Fahrzeug überschlägt sich auf der Autobahn

Bild: Fahrzeug überschlägt sich auf der Autobahn

Eppelborn. Der Fahrer eines Nissan, der am Abend des 05. Februar 2008 die Autobahn A1 in Richtung Saarbrücken befuhr, verlor beim Überholvorgang auf der ansteigenden Strecke zwischen den Anschlussstellen Eppelborn und Illingen die Kontrolle über sein Fahrzeug und streifte das Fahrzeug, das er gerade überholte. Er kam nach rechts von der Fahrbahn ab, fuhr auf die Böschung auf und überschlug sich. Erst nach rund 100 Metern kam das Fahrzeug auf dem Dach liegend zum Stillstand. Die Insassen, zwei junge Männer, konnten sich aus eigener Kraft unverletzt befreien.

Um 20:54 Uhr wurde die Feuerwehr Eppelborn zur technischen Hilfeleistung alarmiert. Das Auffinden der Einsatzstelle erwies sich zunächst als schwierig, da die Meldungen über die Richtungsfahrbahn zunächst widersprüchlich waren. Erst nach Rücksprache stellte sich heraus, dass sich der Unfall nicht auf der Autobahnauffahrt in Richtung Trier, sondern auf der Gegenspur ereignet hatte. Dabei erschwerten Funkprobleme die Kommunikation mit der Alarmzentrale in Neunkirchen.

Die Einsatzkräfte leuchteten die Unfallstelle aus und sicherten die Einsatzstelle. Mit der Seilwinde des Rüstwagens wurde das Fahrzeug wieder aufgerichtet. Da auch Kraftstoff und Öl aus dem Unfalfahrzeug ausliefen, musste die Fahrbahn mit Bindemitteln gereinigt werden. Auf gut 100 Metern wurden Trümmerteile und Schmutz beseitigt, bevor die Richtungsfahrbahn nach Saarbrücken wieder für den Verkehr freigegeben werden konnte.

Die Autobahn A1 musste für die Bergungs- und Aufräumarbeiten in Richtung Saarbrücken für eine halbe Stunde voll gesperrt werden. An zwei Fahrzeugen enstand zum Teil erheblicher Sachschaden, verletzt wurde bei dem Unfall niemand. Neben der Feuerwehr waren auch Polizei und Rettungsdienst mit mehreren Fahrzeugen im Einsatz.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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