FEUERWEHR EPPELBORN
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Mittwoch, 14.11.2007
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Gerade noch rechtzeitig: Anwohner bemerken nächtlichen Entstehungsbrand

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Der Brandherd befand sich schwer zugänglich in einer Zwischendecke
Eppelborn. Eigentlich waren am Abend des 14. November 2007 alle schon zu Bett gegangen, doch weil er noch einmal eine Pumpe überprüfen wollte, hatte sich der Hausbesitzer den Wecker gestellt. Nur dadurch bemerkte er den Brandrauch, der sich schon durch das ganze Gebäude zog. So konnte er gerade noch rechtzeitig die Feuerwehr rufen, bevor sich der Entstehungsbrand in einen ausgewachsenen Dachstuhlbrand verwandeln konnte.

Die Einsatzkräfte aus dem Löschbezirk Eppelborn wurden gegen 23:47 Uhr über Funkmeldeempfänger alarmiert. Bei der Erkundung konnte der Brandherd im Durchtrittsbereich eines Kamins durch die Geschossdecke lokalisiert werden. Mit einer Säge wurden die Holzdecke aufgeschnitten, um an die schwer zugängliche Brandstelle zu gelangen. Zeitweise mussten sich die Einsatzkräfte wegen der Rauchentwicklung mit Atemschutzgeräten ausrüsten.

Durch den Einsatz einer Kübelspritze konnte ein Wasserschaden weitgehend vermieden werden. Zum Aufspüren weiterer Glutnester sowie zur Kontrolle wurde die Wärmebildkamera der Feuerwehr Illingen eingesetzt. Mit einem Hochdrucklüfter wurde die Einsatzstelle von Brandrauch befreit. Der Einsatz der Feuerwehr dauerte bis kurz nach 2:00 Uhr.

Durch den gerade noch rechtzeitigen Einsatz der Feuerwehr konnte ein Ausbreiten des Feuers verhindert werden, bevor es zu einer Durchzündung kam. Wäre der Brand nicht durch einen glücklichen Zufall frühzeitig entdeckt worden, hätte das Feuer auf das ganze Gebäude übergegriffen.

In diesem Zusammenhang weisst die Feuerwehr noch einmal auf die Bedeutung von Rauchmeldern in Wohnhäusern hin. Rauchmelder sind bereits zu günstigen Preisen zum Beispiel in Baumärkten erhältlich.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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