FEUERWEHR EPPELBORN
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Montag, 22.10.2007
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Schwerer Verkehrsunfall zwischen Bubach und Lebach - Feuerwehr muss schwerverletzte Fahrerin aus ihrem Fahrzeug befreien

Bild: Schwerer Verkehrsunfall zwischen Bubach und Lebach - Feuerwehr muss schwerverletzte Fahrerin aus ihrem Fahrzeug befreien

Bubach-Calmesweiler. Die 23 jährige Fahrerin eines Ford Fiesta geriet am Nachmittag des 22. Oktober 2007 aus bisher noch ungeklärter Ursache auf der Bundesstraße B269 auf gerader Strecke in den Gegenverkehr und kollidierte frontal mit einem ihr entgegenkommenden Lastwagen. Durch die Wucht des Aufpralls wurde die junge Frau schwer verletzt in ihrem Fahrzeug eingeklemmt.

Gegen 13:25 Uhr wurden die Feuerwehr aus den Löschbezirken Bubach-Calmesweiler und Eppelborn zur technischen Hilfeleistung alarmiert. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte wenige Minuten nach der Alarmierung wurde die eingeklemmte Fahrerin des Fiesta bereits vom Rettungsdienst versorgt.

Bevor die Feuerwehr mit den Rettungsarbeiten beginnen konnte, musste der Kreislauf der Frau stabilisiert werden. Erst nach rund 30 Minuten konnte mit der technischen Rettung begonnen werden. Dazu wurde das Fahrzeug mit Holzbohlen unterbaut und die Türen und das Fahrzeugdach abgetrennt. Nach dem Einschneiden der Bodenschweller konnte der vordere Teil des Wagens mit einem Rettungsspreizer von der Fahrerin weggedrückt werden. In einer einstündigen und aufwendigen Rettungsaktion gelang es Feuerwehr und Rettungsdienst, die Fahrerin schonend aus dem Fahrzeug zu befreien.

Nach der Erstversorgung im Rettungswagen wurde die lebensgefährlich verletzte junge Frau mit dem Rettungshubschrauber in die Saarbrücker Winterbergkliniken geflogen. Der Lkw-Fahrer erlitt bei dem Unfall einen Schock, blieb aber unverletzt.

Die Bundesstraße zwischen Bubach und Lebach musste für die Rettungs- und Aufräumarbeiten für mehr als drei Stunden voll gesperrt werden.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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