FEUERWEHR EPPELBORN
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Freitag, 14.07.2006
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Frank Recktenwald
EINSATZBERICHT

Nach Panne an Bagger: Umweltalarm ausgelöst

Vorschau
Einsatz gegenüber dem Bahnhof in Eppelborn: Hydrauliköl war in die Wiesbach gelangt und musste beseitigt werden
Eppelborn. Am 14. Juli 2006 trat bei Arbeiten am Sportplatz in Eppelborn Hydrauliköl aus einem dort eingesetzten Bagger aus. Die Arbeiter reagierten sofort und dämmten das austretende Öl mit Bindemittel ein. Trotzdem konnten sie nicht verhindern, dass ca. 5 Liter der Flüssigkeit in einen Kanalschacht liefen. Was niemand vermutete: Die Oberflächensammler münden nicht in die Kanalisation, sondern in einen vorbeifliesenden Bach.

Ein Mitarbeiter des Naturschutzbundes Saar (NABU) bemerkte den buntschillernden Ölfilm auf der Wiesbach. Nachdem er die Quelle des Ölaustritts nicht finden konnte, alarmierte er gegen 16.30 Uhr die Feuerwehr des Löschbezirks Eppelborn und löste Umweltalarm aus.

Als erste Maßnahme musste verhindert werden, dass sich das Öl weiter ausbreitet. Dazu wurde im Bereich des Bahnhofs eine Ölsperre errichtet und Ölbindemittel aufgebracht. Ein Problem ergab sich durch den sehr niedrigen Wasserstand des Baches. Da nicht genügend Wasser unter der Ölsperre abfließen konnte, musste ein Überlauf geschaffen werden, damit das Wasser nicht gestaut wird und das Öl über die Ölsperre treten kann.

Parallel dazu suchten weitere Kräfte die Ursache der Ölverschmutzung. Sie wurden mehrere hundert Meter bachaufwärts am Sportplatz Eppelborn fündig. Die sichtlich überraschten Arbeiter einer Baufirma hatten von dem ganzen Trubel nichts mitbekommen und konnten die Ursache schnell aufklären. Weitere Maßnamen waren an der Schadensstelle nicht mehr notwendig.

Die Ölsperre wurde erst am folgenden Samstag abgebaut. Im Einsatz waren ausser der Feuerwehr auch Kräfte der Polizei und des Umweltamtes.

Alle hier gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die hier veröffentlichten Angaben geben den Sachverhalt vereinfacht wieder. Sie können von den Angaben im Einsatzbericht abweichen und haben daher keine rechtliche Aussagekraft. Als einziges amtliches Dokument dient nur der schriftliche Einsatzbericht des Einsatzleiters.
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